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Ihre Zoll­agentur


Ausfuhrdeklarationen für deutsche Unternehmen.

Schon ab einem Warenwert von 1.000.- € oder einem Gewicht von 1.000 kg müssen sie ein Ausfuhr­begleit­dokument für Ihre Sendung in ein Drittland erstellen. In gewisse Regionen in jedem Fall.


Gerne übernehmen wir in diesem Fall die Erstellung der Ausfuhrpapiere durch eine Atl@s Meldung.


Auch an Ihrem zuständigen Binnenzollamt bei Werten über 3.000.-€.


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Einfuhrdeklarationen in die Schweiz

Jede gewerbliche Sendung in die Schweiz muss angemeldet werden. Auch wenn ein Privatkunde Ware mit einer Spedition zugestellt bekommt.


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Strafverfahren Zoll in DE und CH

Manchmal droht Ungemach. Die Zollfahndung (DE) oder der Unter­suchungs­dienst (CH) hat Sie im Visier. Oftmals wird dann auch durch den Staatsanwalt ermittelt, oder es droht der Verlust von bewilligten Vereinfachungen. Da ist guter Rat schnell mal teuer. Für Rechtsanwälte und Firmen erstellen wir Gut­achten im Bereich Zollwesen. Erfahrene Fachleute stehen mit ihrem Wissen für Sie bereit. Wir machen keine Rechtsberatung, sondern unterstützen Sie und Ihre Anwälte mit Fachwissen aus unseren Spezialgebieten.


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